Post vom Amtsschimmel
Mein Cousin M. ist von Beruf Schauspieler, er hatte sich beim Sport einen Vorderzahn ausgeschlagen, und weil ein fehlender Vorderzahn einen Schauspieler nicht gut aussehen lässt, ließ er sich den vom Zahnarzt unverzüglich richten. Als er daraufhin bei seiner Berufskrankenversicherung um Kostenerstattung einreichte, kriegte er von denen ein Retourschreiben:
vor Übernahme der vollen Kosten für den Zahnersatz sei der Nachweis zu erbringen, dass dieser vom Versicherten ausschließlich beruflich genutzt werde.
vor Übernahme der vollen Kosten für den Zahnersatz sei der Nachweis zu erbringen, dass dieser vom Versicherten ausschließlich beruflich genutzt werde.
Mischkulantes - Sa, 08:49




