Gemäß EU-Hygieneverordnung aus dem Jahr
2002 zur Eindämmung der Rinderseuche BSE (sog. “Kadaververordung“) dürfen tote Nutztiere nicht in der Landschaft herumliegen und der Verwesung anheimfallen gelassen werden. Schau mer mal, was Österreichs auflagenstärkstem
Volksbildungsorgan dazu einfällt:
(Kronen Zeitung)