✉ 1 - Es gilt die Unsinnsvermutung
Im unerbittlichen Wettstreit um die überflüssigste notorische Ableierung der Stehfloskel von der “geltenden Unschuldsvermutung“ in einem Zeitungstext geht aktuell wieder einmal der Standard in Führung: (Standard) Einen Schmarrn gilt die hier – vielmehr gilt die Schuldvermutung, deswegen ermittelt die WKStA ja gegen die Beschuldigten: unter anderem wegen mutmaßlichem Betrug usw., aber nicht wegen vermuteter Unschuld. […]
nömix - 2024/01/23 20:14