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Es gilt die Kopfschussvermutung

Wenn in einem Kellerabteil einbetonierte Leichenteile gefunden werden (Todesursache ver­mut­lich Kopfschuss), und die Polizei nach der Inhaberin eines Eisgeschäftes (zu welchem das Kellerabteil gehört) fahndet, um sie als Zeugin deswegen zu befragen, dann titelt Öster­reichs größte Tageszeitung am nächsten Tag darüber: Haben soll – wie die Kronen Zeitung durch Befragung einer hellseherisch veranlagten Schwes­ter eines Schwagers eines Ex-Freundes der Teufelsfratze Gesuchten herausfand.
    Polizeisprecher (im ORF) dazu: »Die Inhaberin des Eisgeschäftes wird
    als Zeugin gesucht. Zu Gerüchten geben wir keine Stellungnahme ab.« *)
Österreichs auflagenzweitstärkste Verschenkzeitung hält sich dagegen gar nicht lang mit Gerüchten oder Un­schulds­vermutungen auf, sondern weiß sogleich von zwei eingemauerten ExLiebhabern zu berichten und adelt
zur ‚Eis-Baronin‘.
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Im Zusammenhang mit einem Eisgeschäft ist der obligate Kalauer natürlich unausbleiblich:

Heute
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Was das mit dem Erdbeer-Mund im Zusammenhang zu bedeuten haben soll, kriegt der Leser von Österreichs auflagenstärkster Verschenkzeitung allerdings nicht erläutert – irgendwas mit Erdbeereis? Erdbeer-Eis? Vielleicht kanns ja wer erklären.
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*) Update: Die Gesuchte gilt inzwischen nimmer als Zeugin, sondern als Verdächtige. Es gilt die Unschuldsvermutung.
.. Eis gekillt? Oder: mit Eis gekillt?        [mehr ►]