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Es gilt die Freispruchsvermutung

Wie bescheuert muss man in einer ÖSTERREICHischen Verschenkzeitungsredaktion sein, um das mit der Unschuldsvermutung noch immer nicht begriffen zu haben?

Nein, es gilt nicht die Unschuldsvermutung.
Herr Kachelmann wurde in einem ordentlichen Ge­richts­verfahren freigesprochen – vielleicht hat sichs ja noch nicht herumgesprochen. Es gilt die Unschulds­feststellung.
Und nein, jetzt spricht mitnichten sein Opfer, das er mit einem Messer am Hals zum Sex gezwungen haben soll. Herr Kachelmann hat, wie das Gericht feststellte, niemanden mit einem Messer am Hals zum Sex ge­zwun­gen. Somit gibt es auch kein Opfer.
Ist das so schwer zu begreifen?