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Es gilt die Unschuldsvermutung

Dass einer, solang er von einem ordentlichen Gericht für seine Tat nicht rechtskräftig ver­ur­teilt wurde, als “mutmaßlicher“ Täter zu gelten hat, ist seinem Grundrecht auf Un­schulds­ver­mutung geschuldet und hinlänglich bekannt.

Dass in der Zeitung viel Blödsinn steht, ebenfalls. Würde der Leser jedesmal, wenn er das Attribut “mutmaßlich“ in blödsinnigem Zusammenhang liest, einen Euro dafür kriegen, käme bald eine hübsche Summe zusammen:

»Unbekannte legten Absperrgitter auf Gleiskörper:  Die Fahndung nach den mutmaßlichen Tätern ist im Laufen.«
OÖ Nachrichten
Mutmaßlich würde genügen, nach den tatsächlichen Tätern zu fahnden:
womöglich sind die mit den Unbekannten sogar identisch.

» 19-Jähriger in Kölner Innenstadt erstochen:
Der mutmaßliche Täter ist unbekannt und auf freiem Fuß.«
dts Pressemeldung
Mutmaßlich hat sich der 19-Jährige nicht selber erstochen.
Dann wäre der Täter ja bekannt.

» Die russische Polizei hat die Leiche eines vermissten Lokalpolitikers gefunden – in einem Zementfass. [..] Ein Motiv für die mutmaßliche Tötung des Politikers ist bislang nicht bekannt.«
FOCUS ONLINE
Mutmaßlich ging dem Einzementieren der Leiche eine Tötung voraus.

» Die unter Reisig versteckte Leiche [..] weist einen Kopfschuss auf. Das mut­maßliche Mordopfer könnte ein 41-jähriger Autohändler aus Salzburg sein.«
ORF.at
Mutmaßlich kein Selbstmordopfer.

» Täter wurde bei Diebstahl gefilmt
Der mutmaßliche Tatverdächtige wurde bei der Tatausführung gefilmt.«
General-Anzeiger
Bei der mutmaßlichen Tatausführung gefilmt? Hitverdächtig.

» Kastriert und zu Tode geprügelt wurde der Fernsehstar C. [..] in New York gefunden. Augenzeugen zufolge soll es vor der mutmaßlichen Tat zu einer Auseinandersetzung zwischen C. und seiner Begleitung gekommen sein.«
Tiroler Tageszeitung
Wenn nicht durch höhere Gewalt geschah, was Herrn C. widerfuhr,.
wirds wohl durch eine Tat geschehen sein, wie sich mutmaßen lässt.

» Der mutmaßliche Wagen des Täters wird von einem Parkplatz abgeschleppt.«
SPIEGEL
Für den Wagen des mutmaßlichen Täters gilt die Unschuldsvermutung.

Und sollte jemand mutmaßen, ein Satz wie »Fest steht die Vermutung, dass einer seine Toch­ter bedroht hat. Es gilt die Unschuldsvermutung, dass er sie nicht bedroht hat.« wäre zu un­sinnig, um in einer Zeitung zu stehen, dann irrt der:

» Fest steht, dass der Vater seine Tochter bereits am 8. Dezember des Vorjahres bedroht haben soll (es gilt die Unschuldsvermutung).«
ÖSTERREICH
Es gilt die Unsinnsvermutung.