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Es gilt die Unsinnsvermutung

Man möchte ja meinen, dass irgendwann auch der letzte Depp kapiert haben sollte, wie sich das Adjektiv »mutmaßlich« halbwegs sinnvoll im Zusammen­hang mit einer Unschuldsvermutung gebrauchen lässt.
Bei Österreichs auflagenzweitstärkster Verschenk­zei­tung tüftelt man allerweil noch darüber – heißt es nun korrekt: der Tatverdächtige, oder: der mut­maßliche Täter? Schwere Entscheidung.

(ÖSTERREICH)