»Zwei Hauptfragen müssen in einer Schlagzeile beantwortet werden,
nämlich Wer? und Was?.« (Wolf Schneider, “Die Überschrift“)
(ÖSTERREICH)
Muss man nicht verstehen.
Haben Sie gewusst, dass im österreichischen Beamten-Dienstrechtsgesetz eine Zusatzverordnung steht, welche den Beamten im Öffentlichen Dienst ausdrücklich gestattet, während des Parteienverkehrs die unbekleideten Füße in einem Wasserschaffel unter dem Schreibtisch abzukühlen, sofern die Raumtemperatur in den Diensträumen 32° Celsius übersteigt und selbige für die Parteien nicht zu sehen sind.