Zum Wohle der Staatsdiener

Haben Sie gewusst, dass im österreichischen Beamten-Dienstrechtsgesetz eine Zusatz­ver­ord­nung steht, welche den Beamten im Öffentlichen Dienst ausdrücklich gestattet, während des Parteienverkehrs die unbekleideten Füße in einem Wasserschaffel unter dem Schreibtisch ab­zu­kühlen, sofern die Raumtemperatur in den Diensträumen 32° Celsius über­steigt und selbige für die Parteien nicht zu sehen sind.



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