Kanzleipoetisches
Kollege Herold macht auf die inhärente Poesie der Kanzleisprache aufmerksam, zu Recht:
Afternutznießung, vulgo Quasiususfructus, welch poetische Vokabel – als wäre sie geradewegs einem lyrischen Sonett entsprungen. (etwaige prosaische Assoziationen beruhen mutmaßiglich auf Bösgläubigkeit: Honi soit qui mal y pense! ;)
Als poesievolle Kanzleitradition wird der Nießbrauch bei Fruchtgenuss gepflogen, was freilich keine Obstallergie ist, sondern Amtsdeutsch. Gesundheit.
(Niesen ist übrigens per Gesetz nicht verboten, jedenfalls nicht gemäß Nießrecht.)
(außer im Keith Jarret-Konzert.)
Wo ein Aftermieter daheim ist oder was ein Afterkoser so treibt, möge der kanzleipoetisch versierte Leser selber erraten ;)
Als poesievolle Kanzleitradition wird der Nießbrauch bei Fruchtgenuss gepflogen, was freilich keine Obstallergie ist, sondern Amtsdeutsch. Gesundheit.
(Niesen ist übrigens per Gesetz nicht verboten, jedenfalls nicht gemäß Nießrecht.)
(außer im Keith Jarret-Konzert.)
Wo ein Aftermieter daheim ist oder was ein Afterkoser so treibt, möge der kanzleipoetisch versierte Leser selber erraten ;)
nömix - 2006/06/07 13:44