Luftnummer (II)

Wer bisher vielleicht nicht glauben wollte, dass Kärntner Autos beinah so hoch fliegen kön­nen wie Schweizer Motorräder [siehe: Luftnummer (I)], wird nun von diversen österreichischen Tagesmedien eines besseren belehrt:
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Welche Substanzen man diesen redaktionellen Einfaltsdimpfeln morgens ins Müesli ge­streut hat, damit die solche Luftnummern »laut Augenzeugen/ laut Polizei« kol­por­tie­ren, ist nicht überliefert. Wer den Blödsinn aber glauben will, ein Auto könne tat­säch­lich – durch einen Auf­prall nach mehrmaligem Über­schlag – rund »20 Meter in die Höhe/Luft ge­schleu­dert/ ka­ta­pul­tiert« werden, der muss auch glau­ben wol­len, dass es infolge auf dem Dach eines rund vierstöckigen Hauses lan­den würde, falls dort eins in der Flugbahn steht:

Ceterum censeo: Man muss nicht alles glauben, was in der Zeitung steht.



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